Gendoping
Das Verbot des Gendopings besagt, dass jegliche Verwendung von Zellen, Genen und deren Bestandteilen untersagt ist, sofern sie die sportliche Leistung erhöhen können.
Wirkstoffe, die bestimmten Einschränkungen unterliegen 
Zu dieser dritten großen Gruppe des Dopings gehören zum Beispiel Alkohol und Cannabis. Alle internationalen Sportfachverbände haben in Übereinstimmung festgelegt, dass sowohl Alkohol- als auch Cannabistests durchgeführt werden dürfen und deren positive Ergebnisse Sanktionen mit sich bringen können. Des Weiteren sind lokale Betäubungen nur erlaubt, wenn sie kein Kokain als Wirkstoff enthalten und eine medizinische Untersuchung zu Grunde liegt, welche die Notwendigkeit bestätigt. Jedoch ist die schriftliche Mitteilung über die Diagnose, die Verabreichungsdosis und die Art der Verabreichung notwendig.
Der Einsatz von Corticosteroiden ist ebenfalls nur beschränkt zugelassen. Corticosteroide sind entzündungshemmende Medikamente. Eine lokale Anwendung der Entzündungshemmer an Haut, Ohr, Auge und Gelenken sowie die Inhalation sind erlaubt. Erfolgt eine Behandlung mit diesem Wirkstoff bei Wettkämpfen, ist eine schriftliche Mitteilung an die Wettkampfleitung erforderlich. Betablocker sind Wirkstoffe, die nur beschränkt zulässig sind. Sie verhindern Nervosität und wirken beruhigend auf Herz und Kreislauf. In Sportarten, in denen Ruhe und Konzentration eine große Rolle spielen, sind Betablocker deshalb verboten. Der Sportler selbst hat die Aufgabe, zu überprüfen, ob einer dieser eingeschränkten Wirkstoffe in seiner Sportart oder seinem Land verboten sind.
Quelle: Wikipedia
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